Stellungnahme zum Entwurf des EU Kids Act

KI-generiertes Bild: Ein Kind mit Smartphone betritt ein helles Jugendzimmer. Leuchtende Verbindungslinien symbolisieren die digitale Vernetzung.
Sozialräume e.V. KI-Bild

Kinder und Jugendliche brauchen sichere digitale Räume – keine digitale Teilhabe unter Generalverdacht.

Sozialräume e.V. begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, Kinder und Jugendliche im Internet wirksamer vor Gewalt, Ausbeutung, Manipulation und entwicklungsgefährdenden Angeboten zu schützen. Digitale Räume müssen so gestaltet sein, dass junge Menschen sie möglichst sicher, selbstbestimmt und ihrem Entwicklungsstand entsprechend nutzen können.

Der am 17. September 2026 vorgelegte Verordnungsentwurf COM(2026) 681 final – EU Kids Act enthält dafür wichtige Ansätze. Zugleich sehen wir erhebliche Risiken, insbesondere bei den vorgesehenen Alterskontrollen und Zugangsbeschränkungen.

Die am 8. Oktober 2026 von netzpolitik.org veröffentlichte Zusammenstellung der Kritik zahlreicher Kinderrechtsorganisationen, Jugendverbände, Elternvertretungen, Wohlfahrtsorganisationen und Datenschutzexpert*innen zeigt, dass diese Bedenken weit über die netzpolitische Fachöffentlichkeit hinausreichen.

Für Sozialräume e.V. steht dabei eine grundlegende Frage im Mittelpunkt: Wie schützen wir junge Menschen, ohne ihnen ausgerechnet jene Räume, Beziehungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu nehmen, die sie für ihre Entwicklung und ihren Schutz benötigen?

  1. Schutz und Teilhabe sind keine Gegensätze

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz. Sie haben zugleich Rechte auf Information, Beteiligung, freie Meinungsäußerung, Privatsphäre und altersgerechte Selbstbestimmung.

Diese Rechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein digitales Schutzkonzept, das vor allem auf Ausschluss setzt, kann neue Gefährdungen hervorbringen.

Soziale Netzwerke und andere digitale Angebote sind für junge Menschen längst nicht nur Unterhaltungsmedien. Sie sind Orte der Freundschaft, des Austauschs, der Identitätsentwicklung, der Bildung und der gesellschaftlichen Beteiligung. Für manche Kinder und Jugendliche eröffnen sie außerdem Zugänge zu Menschen und Angeboten, die ihnen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld fehlen.

Deshalb teilen wir die vom Deutschen Bundesjugendring und anderen Organisationen hervorgehobene Grundüberzeugung: Schutz darf nicht mit Ausschluss verwechselt werden.

  1. Pauschale Altersgrenzen reichen nicht aus

Artikel 6 des Verordnungsentwurfs sieht grundsätzlich vor, dass Anbieter sozialer Netzwerke und von Video-Sharing-Plattform-Diensten Personen unter 15 Jahren die Einrichtung und Nutzung entsprechender Konten nicht gestatten dürfen. Der Entwurf enthält ergänzende Regelungen für einen begrenzten, von Erziehungsberechtigten verantworteten Zugang.

Wir bezweifeln, dass eine solche allgemeine Zugangsbeschränkung den unterschiedlichen Entwicklungsständen, Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfen junger Menschen ausreichend gerecht wird.

Ein 14-jähriger Mensch, der sich über ein gesellschaftliches Thema informiert, mit Gleichaltrigen austauscht oder Unterstützung sucht, benötigt nicht zwangsläufig denselben Schutz wie ein jüngeres Kind, das erstmals digitale Angebote entdeckt.

Entscheidend sind vielmehr die konkreten Risiken eines Dienstes, seine Gestaltung, die angebotenen Funktionen und die Möglichkeiten, junge Menschen altersgerecht zu begleiten.

Wir fordern deshalb eine sorgfältige Prüfung, ob weniger eingriffsintensive und stärker risikobezogene Maßnahmen die angestrebten Schutzziele ebenso wirksam oder sogar besser erreichen können.

  1. Kinder brauchen vertrauliche Zugänge zu Hilfe – auch unabhängig von ihren Familien

Aus unserer Perspektive des Kindeswohls und Kinderschutzes ist dieser Punkt besonders wichtig.

Nicht jedes Kind wächst in einem sicheren familiären Umfeld auf. Manche Kinder und Jugendliche erleben Gewalt, Vernachlässigung, übermäßige Kontrolle, Diskriminierung oder fehlende Unterstützung gerade durch Menschen, von denen sie abhängig sind.

Für sie können digitale Kontakte und niedrigschwellige Beratungsangebote wichtige Wege sein, Hilfe zu finden, Erfahrungen einzuordnen und Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen.

Wenn digitale Teilhabe von der Zustimmung, Identitätsbestätigung oder technischen Mitwirkung Erziehungsberechtigter abhängig wird, darf dies nicht dazu führen, dass betroffene junge Menschen den Zugang zu unabhängiger Unterstützung verlieren.

Der Deutsche Kinderschutzbund weist in der Berichterstattung von netzpolitik.org ausdrücklich auf dieses Problem hin.

Wir fordern rechtlich und praktisch abgesicherte, vertrauliche Zugänge zu Beratung, Information, Krisenhilfe und unterstützenden Gemeinschaften. Diese müssen auch für Minderjährige erreichbar bleiben, die ihre Familien nicht einbeziehen können oder dürfen.

  1. Altersfeststellung darf keine allgemeine Überwachungsinfrastruktur schaffen

Die Artikel 27 bis 29 des Entwurfs enthalten Anforderungen an die Altersfeststellung. Positiv ist, dass der Entwurf unter anderem Nichtdiskriminierung, Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und technische Verfahren vorsieht, die eine Identifizierung oder Nachverfolgung der Nutzenden verhindern sollen.

Diese Anforderungen begrüßen wir ausdrücklich.

Allerdings genügt es nicht, hohe Datenschutzstandards gesetzlich zu formulieren. Sie müssen technisch zuverlässig umsetzbar, unabhängig überprüfbar und für alle Menschen tatsächlich zugänglich sein.

Eine verpflichtende Altersprüfung betrifft nicht ausschließlich Kinder und Jugendliche. Auch Erwachsene können gezwungen sein, ihr Alter nachzuweisen, um bisher frei zugängliche Kommunikationsräume weiterhin nutzen zu können.

Damit entstehen Fragen, die über den Kinder- und Jugendschutz hinausgehen: nach Anonymität, pseudonymer Kommunikation, Datenschutz, Barrierefreiheit und freiem Informationszugang.

Wir lehnen eine Entwicklung ab, bei der die Teilnahme an alltäglicher digitaler Kommunikation zunehmend von Identitäts- oder Altersnachweisen abhängig wird.

Unser Grundsatz lautet: Aufeinander achten, ohne einander zu überwachen. Er muss auch für digitale Schutzmaßnahmen gelten.

  1. Die Verantwortung muss bei den Anbietern beginnen

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der EU Kids Act nicht ausschließlich das Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Familien regulieren will, sondern auch die Gestaltung digitaler Dienste in den Blick nimmt.

Anbieter müssen Verantwortung für die Risiken übernehmen, die durch ihre Geschäftsmodelle, Empfehlungssysteme, Kontaktfunktionen und Gestaltungsmuster entstehen.

Dazu gehören insbesondere manipulative Nutzungsanreize, problematische Empfehlungsmechanismen, unzureichende Schutzvorkehrungen gegen Übergriffe und Funktionen, die eine übermäßige Nutzung begünstigen.

Wir unterstützen deshalb verbindliche, überprüfbare und wirksame Anforderungen an eine altersgerechte und sichere Gestaltung digitaler Angebote (Safety by Design).

Kinder sollten nicht erst lernen müssen, sich gegen eine bewusst riskante Plattformgestaltung zu verteidigen. Die Plattformgestaltung selbst muss sicherer werden.

  1. Digitale Teilhabe muss sozial gerecht und barrierefrei bleiben

Schutzmaßnahmen dürfen bestehende soziale Ungleichheiten nicht verstärken.

Nicht alle Familien verfügen über dieselben finanziellen, technischen, sprachlichen oder zeitlichen Ressourcen. Nicht alle Menschen besitzen geeignete Endgeräte oder können digitale Identitätsverfahren problemlos nutzen.

Besonders betroffen sein können Kinder und Jugendliche aus armutsbelasteten Familien, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung sowie junge Menschen ohne verlässliche familiäre Begleitung.

Die von netzpolitik.org dokumentierten Einwände unter anderem des Bundeselternnetzwerks der Migrantenorganisationen und der Arbeiterwohlfahrt verdeutlichen diese Problematik.

Wir fordern, dass jede Maßnahme auf ihre Auswirkungen auf soziale Gerechtigkeit, Inklusion, Barrierefreiheit und diskriminierungsfreie Teilhabe geprüft wird.

Ein Schutzsystem, das Menschen aufgrund ihrer Lebensumstände faktisch ausschließt, ist kein ausreichend gutes Schutzsystem.

  1. Kleine, gemeinwohlorientierte und dezentrale Angebote dürfen nicht verdrängt werden

Der EU Kids Act muss zwischen kommerziellen Plattformen mit besonders riskanten Geschäftsmodellen und kleinen, gemeinwohlorientierten oder dezentral organisierten digitalen Angeboten angemessen unterscheiden.

Dies betrifft beispielsweise nichtkommerzielle Onlinegemeinschaften, selbstverwaltete Dienste und Angebote des Fediversums wie Mastodon oder Pixelfed.

Auch solche Dienste müssen Kinder und Jugendliche schützen. Allerdings dürfen technische Nachweis-, Prüf- und Dokumentationspflichten nicht so ausgestaltet werden, dass sie praktisch nur von großen Plattformunternehmen erfüllt werden können.

Andernfalls droht eine unbeabsichtigte Marktverengung zugunsten genau jener großen Anbieter, deren Geschäftsmodelle maßgeblich zur Entstehung problematischer digitaler Nutzungsbedingungen beitragen.

Wir fordern deshalb verhältnismäßige Verpflichtungen, die sich an den tatsächlichen Risiken, der Reichweite, den Funktionen und den Ressourcen der jeweiligen Anbieter orientieren.

  1. Medienbildung und pädagogische Begleitung müssen gestärkt werden

Technische Schutzmaßnahmen können pädagogische Beziehungen nicht ersetzen.

Kinder und Jugendliche benötigen Gelegenheiten, digitale Räume schrittweise kennenzulernen, Risiken zu erkennen, Grenzen zu setzen, Unterstützung einzufordern und verantwortungsvoll mit anderen Menschen zu kommunizieren.

Dafür brauchen sie Erwachsene, die sie ernst nehmen, ihnen zuhören und sie kompetent begleiten.

Familien, pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und Ehrenamtliche benötigen ihrerseits geeignete Qualifizierungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Wir setzen uns deshalb für eine verbindliche Verbindung von gesetzlichen Schutzstandards, digitaler Bildung und alltagsnaher Begleitung ein. Dabei muss auch die Sicherheit und Handlungsfähigkeit der begleitenden Erwachsenen berücksichtigt werden.

Medienkompetenz darf nicht allein als individuelle Verantwortung verstanden werden. Sie benötigt Zeit, qualifiziertes Personal, geeignete Strukturen und öffentliche Förderung.

  1. Junge Menschen müssen an der Gestaltung ihrer digitalen Räume beteiligt werden

Kinder und Jugendliche sind nicht ausschließlich Schutzbedürftige. Sie sind Menschen mit eigenen Perspektiven, Erfahrungen, Bedürfnissen und Rechten.

Ihre Beteiligung darf sich nicht auf einzelne Anhörungen beschränken.

Wir fordern eine kontinuierliche, altersgerechte und vielfältige Beteiligung junger Menschen an der weiteren Ausgestaltung des EU Kids Act, an technischen Standards und an der Bewertung seiner späteren Wirkungen.

Dabei müssen auch die Stimmen jener jungen Menschen gehört werden, die in politischen Beteiligungsverfahren häufig unterrepräsentiert sind.

Wer digitale Räume für junge Menschen sicherer machen will, muss diese Räume auch aus ihrer Perspektive verstehen.

Unsere Forderungen

Aus diesen Überlegungen ergeben sich für Sozialräume e.V. neun zentrale Forderungen:

  1. Schutz und Teilhabe gemeinsam gewährleisten. Kinderrechte dürfen nicht auf das Recht auf Schutz reduziert werden.
  2. Pauschale Zugangsbeschränkungen kritisch überprüfen. Risiken und Schutzmaßnahmen müssen differenziert und verhältnismäßig bewertet werden.
  3. Vertrauliche Hilfsangebote sichern. Der Zugang zu unabhängiger Beratung und Unterstützung darf nicht von der Mitwirkung Erziehungsberechtigter abhängen.
  4. Keine allgemeine Identifizierungs- oder Überwachungsinfrastruktur schaffen. Altersfeststellung muss datensparsam, diskriminierungsfrei und nachweislich sicher sein.
  5. Anbieter wirksam verpflichten. Sichere Gestaltung, risikoarme Voreinstellungen und die Begrenzung manipulativer Funktionen müssen Vorrang haben.
  6. Soziale Gerechtigkeit und Barrierefreiheit gewährleisten. Schutzmaßnahmen dürfen keine neuen Ausschlüsse verursachen.
  7. Dezentrale und gemeinwohlorientierte Dienste erhalten. Pflichten müssen risikogerecht und für kleinere Anbieter erfüllbar sein.
  8. Medienbildung und Begleitung dauerhaft fördern. Kinder, Familien, Fachkräfte und Ehrenamtliche brauchen Unterstützung.
  9. Kinder und Jugendliche verbindlich beteiligen. Ihre Erfahrungen müssen in Gesetzgebung, Umsetzung und Evaluation einfließen.

Schlussfolgerung

Sozialräume e.V. spricht sich für einen wirksamen, grundrechtsorientierten und sozial gerechten Kinder- und Jugendschutz im Internet aus.

Der vorliegende EU Kids Act enthält hierfür wichtige Ansätze, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung digitaler Anbieter. Seine Regelungen zur Altersfeststellung und zu Zugangsbeschränkungen bedürfen jedoch einer grundlegenden Überprüfung im Hinblick auf Verhältnismäßigkeit, technische Umsetzbarkeit, soziale Auswirkungen und Kinderrechte.

Wir wünschen uns eine europäische Regulierung, die digitale Räume nicht nur kontrollierbarer, sondern tatsächlich sicherer, zugänglicher und lebenswerter macht.

Denn digitale Räume sind Sozialräume. Auch dort brauchen Menschen Schutz, Vertrauen, Beziehungen, Beteiligung und die Möglichkeit, sich frei zu entwickeln.

Unser Leitgedanke lautet deshalb: Kinder und Jugendliche wirksam schützen, ohne sie aus ihren digitalen Lebenswelten auszuschließen.

Quellen